Minuten-Maximum) und bei den Schnittstellen (externes Modem, Kaskadierbarkeit der Zähler, kein M-Bus) habe man bei den Produkten der Beschwerdeführerin Abzüge machen müssen. Die Rundsteuerempfänger (Position 3.3.7) seien schlechter bewertet worden, weil die steckbaren Relais bezüglich Qualität, Lebensdauer und Nenn-Schaltstrom den verlangten technischen Spezifikationen nicht vollumfänglich genügten. Beim Kriterium „Betrieb und Instandhaltung“ hätten die von der Beschwerdeführerin offerierten Zählertypen gemäss Position 3.3.5 und 3.3.6 wegen einer fehlenden optischen Anzeige und qualitativ minderwertiger Anschlussklemmen Abzüge erhalten.