2. Gegen die Zuschlagsverfügung erhob die Beschwerdeführerin am 13. Februar 2006 bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) Beschwerde. Sie beantragt, der Zuschlag für die Positionen 3.3.5, 3.3.6 und 3.3.7 sei bezüglich der Erfüllung der wirtschaftlichen und technischen Kriterien neu zu überprüfen und es sei gegebenenfalls neu über den Zuschlag zu entscheiden.