e) Die Beschwerdeführerinnen 1 bis 3 haben beim Einreichen ihres Angebots die Nachweise der paritätischen Berufskommission, der Steuerbehörde am Geschäftsdomizil (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern), der Mehrwertsteuerbehörde, der AHV- Ausgleichskasse, der Pensionskasse (BVG-Beiträge der Arbeitnehmenden) sowie des Konkurs- und Betreibungsamts nicht beigelegt. Damit fehlten beim Angebot der Beschwerdeführerinnen insgesamt rund 18 verschiedene Nachweise der gesamten Arbeitsgemeinschaft. Die Beschwerdeführerinnen wurden indes in den Ausschreibungsunterlagen unter den generellen Teilnahmebedingungen in Ziff.