Nach Auswertung der eingereichten Angebote schloss das AGG mit Zuschlags- bzw. Ausschlussverfügung vom 22. November 2006 das Angebot der Beschwerdeführerinnen 1, 2 und 3 aufgrund fehlender Selbstdeklarationsunterlagen vom Vergabeverfahren aus und erteilte den Zuschlag der Arbeitsgemeinschaft, welche aus den Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 besteht. 2. Die Beschwerdeführerinnen 1 bis 4 erhoben gegen die Verfügung vom 22. November 2006 in einer gemeinsamen Eingabe Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Sie beantragen sinngemäss, dass die Verfügung vom 22. November 2006 aufzuheben und ihnen der Zuschlag zu erteilen sei.