Mit dem vorliegenden Entscheid in der Hauptsache werden die Gesuche um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden gegenstandslos. 7 vgl. Ausschreibungsunterlagen, Submissionsbedingungen (Position 1200), Ziffer 3.5., S. 11 8 vgl. Vergabeantrag/Offertvergleich vom 7.4.2005, Beilage 10 zur Stellungnahme des AGG vom 18. Mai 2005 12 8. Zusammenfassung