c) In den Offertunterlagen des AGG wurde bei den einzelnen Komponenten der Lüftungsgeräte jeweils der einzuhaltende maximale Luftwiderstand in Pascal (Pa) fest vorgegeben. Diese technischen Grenzwerte basierten dabei auf dem Fabrikat „Seven-Air“ und bildeten Bestandteil des Leistungsbeschriebs bzw. des Pflichtenhefts. Den Anbietenden stand es offen, andere Fabrikate zu offerieren. Die Beschwerdeführer 10