b) Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Höchstwerten über Druckverluste handelt es sich um technische Spezifikationen, die die Produktequalität definieren (E.3). Die technischen Spezifikationen werden in der Regel im Leistungsbeschrieb bzw. im Pflichtenheft einer Auftragsvergabe aufgeführt. Es handelt sich dabei wie gesagt nicht um Zuschlagskriterien, sondern um technische Vorgaben bzw. Normen, die aus Sicht der Beschaffungsstelle zwingend zu erfüllen sind, damit überhaupt geprüft wird, inwieweit das Angebot die gewichteten Zuschlagskriterien erfüllt.