Die vom AGG in den Offertunterlagen fest vorgegebenen Gerätekomponenten („Seven-Air“, „Axair“) würden die Druckverlustvorgaben ebenfalls nicht einhalten und hätten zudem einen höheren Energieverbrauch als andere Fabrikate. Dies gehe aus einer Offerte hervor, welche die Beschwerdeführerinnen während der Ausarbeitung ihres Angebots bei der Firma „Seven- Air“ eingeholt hätten. Es liege somit kein Angebot vor, welches die Anforderungen an die Produktequalität vollumfänglich erfülle. Das Beschaffungsverfahren sei daher zu wiederholen.