Es ist unbestritten, dass die Anbietenden nicht vom AGG, sondern vom Ingenieurbüro J.________ aufgefordert wurden, Mehr- und Minderpreise für alle Fabrikate bekannt zu geben. Aus der Ausschreibung geht hervor, dass die Angebote beim damaligen Hochbauamt des Kantons Bern einzureichen waren. Schriftliche Fragen im 3 Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) 4 Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21)