2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von 1'400 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 6 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, als Gerichtsurkunde - C.________, als Gerichtsurkunde - Hochbauamt des Kantons Bern (HBA) BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin