irgendwelche Risiken in Kauf zu nehmen. Schliesslich muss es auch Sache des Anbieters sein, seine Unternehmervariante so detailliert auszuarbeiten und ausgereift zu formulieren, dass allfällige Kostenvorteile bzw. entstehende Mehrkosten für die Vergabestelle klar ersichtlich sind. Es kann nicht Aufgabe der Vergabestelle sein, unvollständig eingereichte Unternehmervarianten selbst soweit entwickeln zu müssen, bis die Kostenvorteile bzw. - nachteile in Zahlenform zum Ausdruck kommen (vgl. dazu AGVE 2001 S. 339 mit weiteren Hinweisen).