a) Weder die Gesetzgebung noch die SIA-Normen definieren, was unter dem Begriff "Unternehmervariante" zu verstehen ist. Nach der Literatur wird in der Baubranche darunter üblicherweise jeder Offertvorschlag eines Unternehmens verstanden, der inhaltlich von der ausgeschriebenen Bauleistung abweicht. Dabei werden in der schweizerischen Baupraxis vor allem zwei Erscheinungsformen von Unternehmervarianten unterschieden: