„Unternehmervariante (Stabilisierung) aus bautechnischen Gründen nicht berücksichtigt – grosse Gefahr von Randbrüchen, da steife, stabilisierte Tragschicht auf schlecht tragfähigem Witzwiler-Boden“ Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 12. Juli 2004 Beschwerde erhoben. Sie beantragt, die Zuschlagsverfügung sei aufzuheben und der Zuschlag für die fraglichen Arbeiten sei ihr zu erteilen. Im Übrigen sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.