Die Bewertung der Angebote wurde von einem unbefangenen, aus Planungsspezialisten des AGG und der Universität Bern zusammengesetzten Beurteilungsgremium vorgenommen. Sie erfolgte zudem aufgrund der in der Ausschreibung bekannt gegebenen und gewichteten Zuschlagskriterien. Die Schlussbewertung nach den Präsentationen ergab schliesslich, dass das Angebot der Beschwerdegegnerin das wirtschaftlich günstigste war, da es die Zuschlagskriterien am besten erfüllte14. Die ungleiche Bewertung der beiden Angebote beim Kriterium „Aufgabenverständnis“ durch das Beurteilungsgremium überzeugt und ist sachlich gerechtfertigt.