Dies hatte zur Folge, dass die Bewertungszahl von 110 auf 120 Punkte (3 x 40) angehoben wurde. Die Beschwerdeführerinnen dagegen setzten sich in ihrer Offerte zu wenig mit der Problematik der Systemtrennung auseinander. Sie haben sich zu diesem Punkt auch an der Präsentation nicht klar geäussert. Dies hatte zur Folge, dass die Punktzahl beim Kriterium „Aufgabenverständnis“ von 2,50 auf 2,25 Punkte reduziert wurde13. Die Bewertungszahl wurde somit von 100 (2,5 x 40) auf 90 (2,25 x 40) herabgesetzt. Die Bewertung der Angebote wurde von einem unbefangenen, aus Planungsspezialisten des AGG und der Universität Bern zusammengesetzten Beurteilungsgremium vorgenommen.