Dies hatte zur Folge, dass die Bewertungszahl beim Angebot der Beschwerdegegnerin von 52,5 auf 82,5 Punkte (2,75 x 30) angehoben wurde. Diese Neubewertung erfolgte wegen der guten Präsentation der Beschwerdegegnerin, welche eine effiziente Projektorganisation nachzuweisen vermochte. Das Organigramm wurde dabei – entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen – nicht geändert, sondern bei der Präsentation nur näher erläutert. Das Beurteilungsgremium stellte fest, dass das präsentierte Organigramm der Beschwerdegegnerin präziser war als in den Bewerbungsunterlagen11.