Das Zuschlagskriterium „Organisation Team“ wurde beim Angebot der Beschwerdegegnerin nach der Bewertungsphase 2 provisorisch mit 1,75 Punkten bewertet. Die Gewichtung dieses Kriteriums, welche 30% betrug, wurde mit der Punktezahl multipliziert. Es ergab sich somit eine Bewertungszahl von 52,5. Nach der Präsentation (Bewertungsphase 3) wurde das Zuschlagskriterium „Organisation Team“ neu mit 2,75 Punkten bewertet. Dies hatte zur Folge, dass die Bewertungszahl beim Angebot der Beschwerdegegnerin von 52,5 auf 82,5 Punkte (2,75 x 30) angehoben wurde.