d) Das AGG macht geltend, das aus erfahrenen Architekten bestehende fachlich kompetente Beurteilungsgremium habe eine objektive Bewertung der Angebote vorgenommen. Die Tatsache, dass die Beschwerdegegnerin nach der Präsentation ihres Angebots vom vierten auf den ersten Rang vorgerückt sei, erkläre sich dadurch, dass die Beschwerdegegnerin mit ihrer Präsentation eine effiziente Projektorganisation und ein gutes Verständnis der Systemtrennung nachgewiesen habe. Beim Kriterium „Organisation Team“ sei das Organigramm sowohl formell (Organisationsstruktur) als auch materiell (gelebtes Projektmanagement) geprüft worden.