Die Beschwerdeführerinnen weisen darauf hin, das AGG habe die Firma H.________ mit der Protokollführung bei den einzelnen Sitzungen der Beurteilungsgremien beauftragt. Es bestehe der begründete Verdacht, dass diese Firma in einer engen Beziehung zur Beschwerdegegnerin stehe und somit bei der vorliegenden Vergabe befangen gewesen sei.