1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Vergabe der Metallbauarbeiten (Vergitterung) am Zellenbau mit Mehrzweckgebäude (D.________ Nr. 33) an die C.________ durch das Hochbauamt des Kantons Bern rechtswidrig war. 13 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 108 N. 3 10 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der Kanton Bern (Hochbauamt) hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten in der Höhe von Fr. 3'653.25 zu ersetzen. IV. Eröffnung