___ am Submissionsverfahren könne keine Rede sein. Den Mitbewerbenden sei diese Mitwirkung zudem nicht bekannt gewesen, und es seien auch keine Vorkehren getroffen worden, das projektbezogene Vorwissen der C.________ gegenüber den anderen auszugleichen. Zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Vergabeentscheids hätte die C.________ deshalb wegen Vorbefassung vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen.