Im Beitrittsgesetz fehlt dagegen eine gesetzliche Grundlage, welche die Anfechtbarkeit von Vergaben unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts ausschliessen würde. Im Übrigen bewegt sich der geschätzte Auftragswert der vorliegenden Beschaffung im Bereich von 100'000 Franken, so dass sie ohnehin als umfangreich im Sinne von Art. 5 Abs. 2 BGBM gilt und somit eine Verfügung darstellt. Im Folgenden gilt es somit zu prüfen, ob das HBA durch die Zulassung der vorbefassten C.________ und die freihändige Vergabe der Vergitterungsarbeiten für den Zellenbau an diese Firma die erwähnten verfassungsmässigen Verfahrensgrundsätze sowie diejenigen des BGBM verletzt hat. 3. Vorbefassung