Dem BGBM kommt für das Beschaffungswesen der Kantone und Gemeinden insofern eine grosse Bedeutung zu, als es Grundsätze von elementarer Bedeutung aufstellt und diesbezüglich einen materiellen und formellen Mindeststandard vorgibt. Das BGBM enthält zwar lediglich eine Grundsatzregelung; es hat aber im Vergleich zu den Beschaffungsvorschriften der Kantone nicht bloss subsidiären Charakter.