Im Übrigen kam dem Kriterium der Lehrlingsausbildung mit 15% eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Ein solches Vorgehen ist aufgrund der geltenden Rechtspraxis nicht von vorneherein unzulässig4. Es besteht deshalb kein Anlass, den Zuschlag von Amtes wegen zu prüfen. 3 Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.21) 4 Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang, a.a.O., N 425 f. 5 3. Kosten