Aus der Ausschreibung geht hervor, dass die Lehrlingsausbildung fälschlicherweise als Zuschlagskriterium, nicht als Eignungskriterium, enthalten ist. Auch Eignungskriterien sind für den Zuschlag massgebend. Deshalb hatte dieser formelle Mangel keine Auswirkungen auf den Zuschlag. Aus den Vorakten ergibt sich weiter, dass Anbietende, welche im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtbeschäftigten mehr als 10% Lehrlinge ausbilden, mit der Note 5 bewertet wurden, Betriebe mit einem Lehrlingsanteil zwischen 5 und 10% mit der Note 4. Betriebe mit einem Lehrlingsanteil unter 5% sowie Betriebe ohne Lehrlinge erhielten die Note 3.