2 Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, Schulthess 2003, N 610, mit Verweisen 4 ohne weiteres erkennbar. Er hätte somit die Ausschreibung anfechten und rügen müssen, das Zuschlagskriterium sei diskriminierend und somit vergaberechtswidrig. Aus diesen Ausführungen folgt, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten und die Zuschlagsverfügung des TBA zu bestätigen ist. 2. Lehrlingsausbildung Obschon auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann, ist Folgendes festzuhalten: