2. Gegen diese Zuschlagsverfügung erhob der im zweiten Rang liegende Beschwerdeführer, welcher das preislich günstigste Angebot eingereicht hatte, am 6. Juni 2003 bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) Beschwerde. Er beantragt, dass die Bauarbeiten für den Neubau des Gehweges D.________ ihm zu vergeben seien. Zur Begründung macht er geltend, es sei für Kleinbetriebe wie seine Firma diskriminierend, wegen der Punktezahl bei der Lehrlingsausbildung in der Gesamtbewertung zurückversetzt worden zu sein. Dies umso mehr, als er das preislich günstigste Angebot eingereicht habe.