möglich, auf den Preis als Zuschlagskriterium ganz zu verzichten, ein Kostendach vorzusehen und den Zuschlag einzig gestützt auf Qualitätskriterien zu erteilen. Die Beschwerde ist somit gutzuheissen und die angefochtene Zuschlagsverfügung des TBA aufzuheben. Die Vorakten gehen zurück an das TBA zur Weiterführung des Beschaffungsverfahrens im Sinne der Erwägungen. 5. Kosten