Bei standardisierten Leistungen ist es nach der Praxis zulässig, beim Zuschlag nur auf den Preis abzustellen. Als Gegenstück dazu kann sich bei komplexen Mandaten, bei denen es ausschliesslich auf die Qualität der Leistung ankommt, ein Kriterienkatalog ohne den Preis rechtfertigen13. Ist aber der Preis wie hier ein Zuschlagskriterium, ist es unzulässig, mit einer festen Stundenvorgabe gewissermassen ein "unteres Kostendach" festzusetzen, da den offerierenden Unternehmen damit die Möglichkeit genommen wird, die Auftragserfüllung mit höher qualifiziertem Personal, dafür mit weniger Arbeitsstunden zu offerieren. 4. Zusammenfassung