Im Übrigen ist davon auszugehen, dass es sich bei den selektionierten Anbietenden um Planungsbüros handelt, die aufgrund ihrer Erfahrung durchaus in der Lage sind, den Arbeitsaufwand eines Dienstleistungsauftrags dieser Grössenordnung abschätzen zu können. Im vorliegenden Fall stellt sich sogar die Frage, ob das TBA auf das Kriterium "Preis" nicht ganz hätte verzichten können, da an die Qualität der Auftragsausführung verhältnismässig hohe Anforderungen gestellt werden. Die Frage, ob ein genereller Verzicht auf den Preis als Zuschlagskriterium zulässig ist, ist in der Praxis umstritten.