Diese Argumentation des TBA überzeugt nicht. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, welches Risiko die Beschaffungsstelle bei einer Global- oder Pauschalofferte tragen sollte. Dem TBA wäre es möglich gewesen, für Varianten und ähnliches bei den Zusatzleistungen eine gewisse Stundenzahl vorzugeben, um unvorhersehbare Leistungen abzudecken. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass es sich bei den selektionierten Anbietenden um Planungsbüros handelt, die aufgrund ihrer Erfahrung durchaus in der Lage sind, den Arbeitsaufwand eines Dienstleistungsauftrags dieser Grössenordnung abschätzen zu können.