e) Das TBA macht geltend, die feste Vorgabe der Arbeitsstunden habe im Vergleich zu Global- oder Pauschalofferten, bei denen die Anbietenden die aufzuwendenden Arbeitsstunden selber berechnen, den Vorteil, dass allfällige Zusatzarbeiten (z.B. Variantenstudien) bereits eingerechnet seien. Bei derart komplexen Planungsaufträgen sei es nicht möglich, alle auszuführenden Arbeiten und Planungen so genau zu umschreiben, dass die Anbietenden in der Lage seien, eine Global- oder Pauschalofferte einzureichen. 11 Ziff. 3 der Empfehlungen der KBOB für das Jahr 2003 zur Honorierung der Architekten und Ingenieure, Beschwerdebeilage 3 9