Zusammenfassend folgt, dass das System der festen Stundenvorgabe zu Angeboten führte, die inhaltlich nicht transparent und somit auch nicht vergleichbar sind. Die Anbietenden wurden faktisch gezwungen, in ihren Preisofferten falsche Angaben zu den tatsächlich eingesetzten Honorarkategorien zu machen. Das Gebot der Transparenz wurde somit verletzt.