Obschon die Kriterien "auftragsspezifische Erfahrung" sowie "Kenntnisse, Einsatz und Verfügbarkeit des offerierten Schlüsselpersonals" in den Zuschlagskriterien mit 50 % gewichtet wurden, fand eine Bewertung der Aufteilung der Honorarkategorien nach Qualitätskriterien nicht statt. Eine solche Bewertung wäre aber umso mehr angebracht gewesen, weil sich beim "Qualitätswert" der Angebote keine grossen Abweichungen ergaben (die Angebote erreichten Punktzahlen zwischen 7.72 und 7.93).