Stunden bei einer niedrigen Honorarkategorie auswiesen. Im Übrigen hat es das TBA unterlassen, zu prüfen, ob die Anbietenden überhaupt in der Lage sind, den Planungsauftrag mit der personellen Zusammensetzung des jeweiligen Planungsteams überhaupt erfüllen zu können. Obschon die Kriterien "auftragsspezifische Erfahrung" sowie "Kenntnisse, Einsatz und Verfügbarkeit des offerierten Schlüsselpersonals" in den Zuschlagskriterien mit 50 % gewichtet wurden, fand eine Bewertung der Aufteilung der Honorarkategorien nach Qualitätskriterien nicht statt.