Dieses System hat zur Folge, dass der zu offerierende Preis praktisch vollständig durch die Anzahl der aufzuwendenden Stunden beziehungsweise der massgebenden Stundenansätze bestimmt wird. Die Preisfestsetzung durch die Anbietenden bestand somit einzig darin, die vorgegebenen Stundentotale auf die Honorarkategorien A-G aufzuteilen. Den Anbietenden wurde damit die Möglichkeit genommen, den Auftrag in weniger als den vorgegebenen Stunden, dafür mit höher qualifiziertem Personal zum höheren Stundenansatz zu offerieren.