Dabei waren die Arbeitsstunden für die Grund- und Zusatzleistungen getrennt anzugeben. Für die Stundenansätze, welche ebenfalls vom TBA vorgegeben wurden, wurden folgende Ansätze nach KBOB9 für das Jahr 2003 als anwendbar erklärt: Kategorie A B C D E F G Fr./Stunde 190 160 130 110 95 85 75