2. Zeitpunkt der Anfechtung der Ausschreibungsunterlagen, Unternehmervariante Das TBA vertritt die Auffassung, die Beschwerdeführerinnen hätten ihre Rüge, die Vorgabe der aufzuwendenden Arbeitsstunden verletze das Beschaffungsrecht, spätestens bei der Einreichung ihrer Offerte erheben müssen. Im Übrigen wäre es den Beschwerdeführerinnen möglich gewesen, neben der Basisofferte eine Unternehmervariante einzureichen.