6. Mit Stellungnahme vom 27. Oktober 2003 beantragt das TBA, die Beschwerde sei abzuweisen. Es macht geltend, das Beschaffungsverfahren sei seriös und professionell durchgeführt worden. Im Übrigen wäre es den Beschwerdeführerinnen möglich gewesen, den gerügten Mangel, das heisst die zwingende Vorgabe der aufzuwendenden Arbeitsstunden, nach Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen, spätestens aber zusammen mit der Einreichung des Angebots, geltend zu machen und allenfalls eine Unternehmervariante einzureichen.