Dies führe dazu, dass die Anbietenden Stunden auszuweisen hätten, die sie gar nicht benötigten. Einer Anbieterin oder einem Anbieter, der die Arbeiten in weniger Zeit, das heisst effizienter, erledigen könne, werde es dadurch verunmöglicht, diesen Wettbewerbsvorteil geltend zu machen.