15 Vgl. Auszug Booking.com vom 21. November 2024, pag. 802 der Vorakten. 7/10 BVD 120/2025/9 führen sie aus, beide Verfahren würden die Kostenregelung betreffen. Die Kosten würden sodann aufgrund des Sachverhalts direkt voneinander abhängen. b) Die instruierende Behörde kann getrennt eingereichte Verfahren vereinigen, wenn sie denselben Gegenstand betreffen (Art. 17 Abs. 1 VRPG), wobei ihr bei der Frage, ob getrennte Eingaben zu vereinigen sind, ein grosser Ermessensspielraum zukommt.