Sodann geht aus dem Auszug von Booking.com in den Vorakten hervor, dass am 21. November 2024 – und damit knapp zwei Monate nach dem Entscheid der BVD, mit welchem das Benützungsverbot für zwei der vier Wohnungen bestätigt wurde – weiterhin alle vier Wohnungen zur Vermietung angeboten wurden und für den Zeitraum vom 27. November bis 28. November 2024 auch buchbar waren.15 Die Gemeinde durfte unter diesen Umständen davon ausgehen, dass sich die Beschwerdeführenden nicht an das Benützungsverbot halten und die Wohnungen weiterhin gewerblich vermieten.