Die betroffenen Wohnungen waren auch nach dem Entscheid der BVD unbestrittenermassen weiterhin auf den Buchungsplattformen sowie auf der Website der Beschwerdeführenden aufgeführt. Sodann geht aus dem Auszug von Booking.com in den Vorakten hervor, dass am 21. November 2024 – und damit knapp zwei Monate nach dem Entscheid der BVD, mit welchem das Benützungsverbot für zwei der vier Wohnungen bestätigt wurde – weiterhin alle vier Wohnungen zur Vermietung angeboten wurden und für den Zeitraum vom 27. November bis 28. November 2024 auch buchbar waren.15