Für die Wohnungen im Untergeschoss sowie im Dachgeschoss hat die Gemeinde ein vorsorgliches Benützungsverbot verfügt, dessen Rechtmässigkeit die BVD mit Entscheid vom 23. September 2024 bestätigte. Die Anbringung eines Siegels ermöglicht es der Gemeinde zu kontrollieren, ob die Wohnungen, welche mit einem Benützungsverbot belegt sind, nicht (wieder) unrechtmässig genutzt werden. Die Versiegelung ist damit zur Verhinderung einer unrechtmässigen Nutzung bzw. für die Kontrolle der Nutzungseinschränkung grundsätzlich geeignet. Die Einhaltung des Benützungsverbots lässt sich mit verhältnismässigem Verwaltungsaufwand denn auch kaum anders kontrollieren: