stimmung gilt als verfassungsrechtlicher Grundsatz auch für Gemeinden.13 Die Gemeinde muss daher ihre Gebühren in einem Gebührenreglement regeln. Die Gemeinde Oberhofen verfügt mit ihrem Gebührenreglement (GebR) sowie ihrem Gebührentarif über eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren.14 Gemäss Art. 1 GebR erhebt die Gemeinde Gebühren für die im GebR aufgeführten Dienstleistungen. In Art. 6 GebR wiederholt die Gemeinde das Verursacherprinzip, wonach Gebühren und Auslagen schuldet, wer eine Dienstleistung nach dem GebR veranlasst oder verursacht. Die Gebühren werden nach dem Aufwand oder pauschalisiert bemessen (Art. 3 Abs. 1 GebR).