Zudem habe die Grundeigentümerschaft am 28. Dezember 2024 eine Verpflichtungserklärung eingereicht, in welcher sie sich verpflichte, die behördlichen Auflagen einzuhalten, auf die Vermietung der betroffenen Wohnungen zu verzichten und ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. In ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2025 führte die Gemeinde aus, der Gemeinderat vertrete nach wie vor die Meinung, dass die Anbringung eines Siegels ein geeignetes und zumutbares Mittel für die Überprüfung und Durchsetzung des sofortigen Benützungsverbots für das Studio im Untergeschoss und die Wohneinheiten im Dachgeschoss darstelle.