Die Beschwerdeführenden hätten die Wohnungen nach dem Entscheid der BVD nicht mehr weitervermietet. Es gäbe keine erkennbaren Anzeichen dafür, dass sich die Beschwerdeführenden nicht an den klaren und rechtskräftigen Entscheid der BVD halten würden. Dies hätten sie der Gemeinde denn auch mehrmals mündlich und schriftlich zugesichert. Die Gemeinde habe keinen Verstoss gegen den Entscheid nachgewiesen und selbst 8 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 9 Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 3. Aufl., Bern 2021, S. 188. 10 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).