8. Am 20. Januar 2025 reichten die Beschwerdeführenden gegen die Verfügung vom 19. Dezember 2024 betreffend die Anbringung eines Siegels Beschwerde bei der BVD ein. Darin beantragen sie die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. In prozessualer Hinsicht stellen sie den Verfahrensantrag, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren, falls die Gemeinde die Verfügung nicht zurückziehe. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, die Gemeinde habe stillschweigend auf die mit der angefochtenen Verfügung angekündigte Anbringung eines Siegels verzichtet, ohne jedoch die Verfügung zurückzuziehen.