Sie würden sich jedoch aus technischen und vertraglichen Gründen nicht gänzlich von der Buchungsplattform entfernen lassen. Wie von der Gemeinde gewünscht, würden sie sich nun auch schriftlich zur ausnahmslosen Einhaltung des Verbots einer gewerblichen Nutzung der beiden Wohnungen verpflichten. Sie hätten sämtliche Massnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass die interessierenden Wohnungen weiter gewerblich vermietet würden, weshalb sie der Meinung seien, dass auf die Anbringung eines Siegels verzichtet werden könne und müsse. Sie seien sodann auch bereit, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, sofern erforderlich und gewünscht.