den, dass sämtliche Wohnungen im Widerspruch zum Benützungsverbot weiterhin kurzfristig vermietet und via Booking.com ausgeschrieben würden. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, zur Absicht der Gemeinde Stellung zu nehmen. 3. Am 22. November 2024 fand eine Besprechung in Anwesenheit des Beschwerdeführers, des Gemeindepräsidenten und des Gemeinderats Ressort Bau statt, bei der unter anderem das baupolizeiliche Verfahren bezüglich der Liegenschaft an der G.________strasse 20 diskutiert wurde.1 4. Mit Eingabe vom 29. November 2024 nahmen die Beschwerdeführenden zur Absicht der Gemeinde, an allen Wohnungen ein Siegel anzubringen, Stellung.